Schutzkonzept gemäss KKUS

Vor COVID-19 Verordnung

Training

In allen Dojos trainieren Mitglieder zwischen 5 und 10 Jahren (J+S-Kindersport), 10- bis 20-Jährige (J+S-Jugendsport) und Karatekas ab 20 Jahren. Während das Trainings unter zehn Jahren vor allem koordinative Inhalte hat, beinhaltet der Unterricht ab 10 Jahren Kihon (Grundschule, üben von Einzeltechniken und Kombinationen), Kata (auch in Anwendung; Bunkai) und Kumite (Freikampf). Die Trainings können nach Alter und/oder Graduierungen unterteilt werden.

Körperkontakt gibt es beim Kumite (Freikampf) und bei Partnerübungen. Keinen Körperkontakt gibt es in Kihon und Kata.

Die Gesamtverantwortung liegt beim Dojo-Leiter. Die Trainings werden zum Teil von J+S/esa-Leitern durchgeführt.

Turniere

  • Kumite und Kata
  • National und International

Ist-Situation (14. März 2020 bis heute)

Digitalisierung

Viele Dojos haben auf die aktuelle Situation reagiert und ihren Mitgliedern digitalisierte Angebote zur Verfügung gestellt. Dies, um einerseits die Karatekas zu motivieren sich weiterhin körperlich zu betätigen und andererseits um möglichst wenige Mitglieder zu verlieren.

Corona EXIT-Konzept KKUS, ab 6. Juni 2020

  • In Anlehnung an das Corona EXIT-Konzept 0.1 Swiss Karate Federation SKF:
  • Wir wollen im Karatesport die angemessene «Distanz» einhalten, um die Verbreitung des Corona-Virus nicht zu begünstigen und somit unserer gemeinsamen gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.
  • Wir wollen unseren Mitgliedern wieder Zugänge zu den Dojos ermöglichen um ihr physisches, psychisches und soziales Gleichgewicht wiederherzustellen und leisten dabei einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Immunsystems.
  • Ziel ist es, das bestehende, jahrelang durch ehren-, nebenamtlich und professionelles Engagement erfolgreich gewachsene Sportsystem für die Zeit nach Corona zu erhalten.

1. Massnahmen

1.1. Trainingsbetrieb

Wir bereiten uns intensiv und professionell auf eine Wiederaufnahme unserer Trainings und Aktivitäten vor. Wir stellen dar wie sich der Karatesport während den heute geltenden Distanz- und Schutzregeln gestalten kann. Es ist ein Vorschlag, wie die notwendige Solidarität und die gebotene Vorsicht mit einer Wiederaufnahme des Karatesports kombiniert werden kann. Hier setzen wir auf die wertvollen Organisationsfähigkeiten und die hohe Eigenverantwortung bei allen Karatekas in ihren unterschiedlichen Funktionen. Dies gilt sowohl für die konkrete Ausübung der Sportart, aber auch für das soziale Miteinander im Umfeld des aktiven Sports. Eine Umsetzung unter erschwerten Bedingungen ist kein Problem, da das formelle Verhalten im Karate einen hohen Stellenwert einnimmt. Achtung, Rücksichtnahme und Wertschätzung sind Bestandteile jedes Trainings.

1.2. Inhaltliche Vorgaben Schutzkonzept Vorgabe BASPO

1.2.1. Risikobeurteilung und Triage

A. Krankheitssymptome – Vorgabe BASPO
Umsetzung im Dojo

Informationen an Dojo-Leitende; Dieser informiert den verantwortlichen Trainer und die Gruppe. Die Information ist absolut vertraulich. Es erfolgt keine Meldung an die Behörden. Ist die betreffende Person infiziert erfolgt die Meldung durch den Arzt. Dann gelten die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (Selbst-Isolation usw.) Abweichende Regeln durch Behörden vorbehalten. Die Trainierenden sollen auch ihre eigenen Kontaktpersonen notieren und deren Gesundheitszustand beobachten.

1.2.2. Anreise, Ankunft und Abreise zum und vom Trainingsort

A. An-und Abreise zum Trainingsort – Vorgabe BASPO
Umsetzung im Dojo

Alle Daten der Teilnehmenden werden erhoben und können jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Eltern dürfen ihre Kinder nicht ins Dojo begleiten. Sie müssen (unter Einhaltung aller geltenden Regeln) draussen warten und können dort ihre Kinder wieder in Empfang nehmen.

1.2.3. Infrastruktur

A. Platzverhältnisse/Trainingsverhältnisse – Vorgabe BASPO
Umsetzung im Dojo

Die Hygiene- und Abstandsregeln werden, wenn immer möglich, eingehalten. Auch wenn die Distanzregeln eingehalten werden, wird die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) mit Präsenzlisten sichergestellt.

B. Umkleide/Dusche/Toiletten – Vorgabe BASPO
Umsetzung im Dojo

Alle Teilnehmenden kommen im Trainingsanzug (Karate-Gi), mit ihren Fuss- und Handschützern zum Training und gehen auch so wieder nach Hause. Garderoben und Duschen sind geschlossen. Zugänglich sind lediglich Toiletten und Waschbecken zum Händewaschen. - Wenn sich in den Garderoben auch die Toiletten befinden, ist der Bereich der Umziehzone abzusperren und nur die Nutzung der Toiletten zugänglich zu machen. Zweck dem Einhalten der Hygienemassnahmen, muss Seife (flüssig) und Wegwerf-Papiertücher vorhanden sein. Dies wird den Mitgliedern (und Eltern) vorgängig kommuniziert. Jede/r Teilnehmer/in ist dafür besorgt, dass er/sie auch sein/ihr eigenes Desinfektionsmittel und eine Schutzmaske (empfohlen) für das Training dabei hat.

C. Reinigung der Sportstätte – Vorgabe BASPO
Umsetzung im Dojo

Je nach benutzten Räumlichkeiten (Boden, Toiletten, Trainingsgeräte, Waschbecken für Hände, Türgriffe usw.) werden nach jedem Training gereinigt. Zudem wird das Dojo gelüftet.

D. Verpflegung – Vorgabe BASPO
Umsetzung im Dojo

In den Dojos findet keine Verpflegung statt. Die Teilnehmenden haben ihre eigene Trinkflasche dabei, die sie wieder mitnehmen. Der eigene Abfall wird in einem speziell vorbereiteten Kübel mit verschliessbaren Sack entsorgt oder mit nachhause genommen.

E. Zugänglichkeit und Organisation zur und in der Infrastruktur – Vorgabe BASPO
Umsetzung im Dojo

Distanzregelung: Einlass nach Tröpfchensystem. Ab dem 6. Juni gilt für das Training die uneingeschränkte Gruppengrösse im Dojo. Zuschauende Personen sind, bis auf weiteres, grundsätzlich ausgeschlossen.

1.2.4. Trainingsformen-, spiele und -organisationDas hier vorliegende EXIT-Konzept enthält ausschliesslich Individualtrainings.

A. Einhalten der übergeordneten Grundsätze in adäquaten oder angepassten Trainings-, bzw. Übungsformen
Umsetzung im Dojo

Grundsätzlich ist die Anzahl der Karatekas über 65 Jahre klein. Einige Trainer sind jedoch über 65 Jahre. Personen mit Vorerkrankungen (Bluthochdruck usw.) gibt es in verschiedenen Alterskategorien. Für vulnerable Personen sind Individual-Trainings möglich. KKUS empfiehlt jedoch diesen Personen in der Zeit der heute gültigen Regeln auf einen Unterricht im Dojo zu verzichten. Gefährdete Trainer sollten ihre Unterrichtstätigkeit deutlich reduzieren und sich durch jüngere Trainer ersetzen lassen.

B. Material
Umsetzung im Dojo

Geräte (z.B.Boxsäcke)im Einsatz werden nach jedem Training desinfiziert.

C. Risiko/Unfallverhalten
Umsetzung im Dojo

Im Corona EXIT-Konzept wird der Zweikampf und Partnerübungen bis auf weiteres auf ein Minimum reduziert. Somit besteht ein minimales Unfallrisiko. Durch das geführte Training können auch Verletzungen durch ungenügendes Aufwärmen oder unkoordinierte Bewegungsabläufe verhindert werden. Einzuhalten sind auch die Mindestabstände.

D. Schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden
Umsetzung im Dojo

Alle Daten (analog 1.2.1, A) der Teilnehmenden werden erhoben und können jederzeit zur Verfügung gestellt werden.

1.2.5. Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort

A. Überwachung, Commitment und Rollenklärung
Umsetzung im Dojo

Hierzu hat die KKUS drei Commitments (Dojo-Verantwortliche, Dojo-Trainer, Dojo-Trainierende) erarbeitet. Diese werden allen Beteiligten erläutert und von ihnen visiert. Alle Dokumente werden auf der Homepage KKUS aufgeschaltet und können entsprechend heruntergeladen werden.

  • Die KKUS erteilt die Freigabe für Trainings nach dem behördlich genehmigten Schutzkonzept nur dann, wenn das visierte Commitments bei der KKUS vorliegt. Anderslautende Regeln durch die Behörden vorbehalten.
  • Die Mitglieder werden vor der Wiedereröffnung über ein solidarisches Verhalten und Mittragen des Schutzkonzeptes informiert. Es wird an die Selbstverantwortung appelliert. Wer sich nicht an die Vorgaben des Schutzkonzeptes hält, wird bis auf weiteres nicht mehr zum Training zugelassen. Bei Jugendlichen / Kindern sind die gesetzlichen Vertreter zu informieren und diese anzuweisen, ihre Kinder auf das Schutzkonzept und deren Befolgung hinzuweisen.
  • Dojos geben über ihre Aktivitäten und Erfahrungen zwei Wochen nach Wiederaufnahme des Trainings ein kurzes Feedback. Im Zentrum stehen die Vereinbarungen in den Commitments. So können die Prozesse laufend optimiert werden.

1.2.6. Kommunikation des Schutzkonzeptes
Umsetzung im Dojo

Die Dojos werden über alle Kanäle (Mail, Homepage KKUS und Social-Media) zeitgleich informiert. Im erläuternden PDF-Dokument sind alle Erfordernisse enthalten, inkl. Link wo man die Dokumente herunterladen kann. Die Dojos sind verpflichtet, dass Corona EXIT-Konzept KKUS mit allen dazugehörenden Dokumenten auf ihren Homepages aufzuschalten oder einen Link auf die entsprechenden Homepage-Seiten der KKUS zu machen.

1.3. Wettkampf

Nationale und internationale Wettkämpfe
Gemäss Bundesratentscheid vom 27. Mai 2020 dürfen ab dem 6. Juni keine Veranstaltungen mit über 300 Personen, des KKUS oder der dem KKUS unterstellten Dojos, durchgeführt werden. Teilnahme an Turnieren oder Veranstaltungen mit engem Körperkontakt sind bis auf weiteres verboten. Veränderte, der aktuellen Situation angepasst Turnierformate, hängen von der tolerierten Anzahl Personen ab. Eine Konzepterarbeitung macht erst dann Sinn, wenn die Rahmenbedingungen klar sind.

 

Rückfragen an:

Kyokushin Karate Union Schweiz
Sensei Santos Belsué 4. Dan, Präsident
Haselstrasse 15a
CH-9014 St.Gallen
+41 79 437 16 90
s.belsue@gmail.com